Die Basler Versicherungen stehen mit ihren Bâloise-Sammelstiftungen weiterhin zum Vollversicherungsmodell in der beruflichen Vorsorge, denn dieses Modell stellt für einen grossen Teil der Schweizer Wirtschaft die angemessene Lösung dar; gemäss Schätzungen des SVV verfügt rund jeder dritte Arbeitgeber über eine Vollversicherungslösung. Jedoch muss die Baloise aufgrund der Verschärfung der Rahmenbedingungen und der anhaltenden Tiefzinssituation die Ausgestaltung der Beruflichen Vorsorge anpassen. Seit Jahren ringt die Politik um eine mehrheitsfähige Lösung zur nachhaltigen Stabilisierung der Altersvorsorge. Ende November letzten Jahres hat der Bundesrat seine Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge veröffentlicht. Im Zentrum steht die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Mit dieser und weiteren Massnahmen sollen die Renten gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigen verbessert werden. Das Parlament wird die Botschaft noch in diesem Jahr diskutieren und es ist zu hoffen, dass rasch eine tragfähige Lösung gefunden wird. Unabhängig davon, ist ein Handlungsbedarf angezeigt.
Der politisch festgelegte Umwandlungssatz, mit dem die Verrentung des obligatorischen Altersguthaben berechnet wird, wurde letztmals 2005 verändert. Er entspricht mittlerweile jedoch nicht mehr der gestiegenen Lebenserwartung. Dadurch wird die oft kritisierte, unsolidarische Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden weiter zunehmen. Um dieser Umverteilung entgegenzuwirken und mehr Gerechtigkeit für die aktiven Versicherten zu schaffen, senkt die Baloise die Umwandlungssätze schrittweise bis 2023. Dabei wird weiterhin das sogenannte "Splittingmodell" genutzt, wobei die Altersrente transparent getrennt nach Altersguthaben aus obligatorischen beziehungsweise überobligatorischen Sparbeiträgen berechnet wird. Das gesetzliche Minimum wird jeweils in jedem Fall garantiert. Sollte dieses im Einzelfall mit den neuen Umwandlungssätzen rechnerisch nicht erreicht werden, stockt die Baloise die jeweilige Altersrente entsprechend auf und erbringt die garantierten Mindestleistungen.
Die neu geltenden Umwandlungssätze gestalten sich wie folgt aus:
2021 | 2022 | 2023 | ||||
Aus Obligatorium |
Aus Überobligatorium |
Aus Obligatorium |
Aus Überobligatorium |
Aus Obligatorium |
Aus |
|
Männer Alter 65 | 6.80% | 4.90% | 6.56% | 4.76% | 6.29% | 4.56% |
Frauen Alter 64 | 6.80% | 4.80% | 6.47% | 4.69% | 6.20% | 4.49% |