Die Revision der Altersvorsorge stockt. Wir werden immer älter und die angesparten Guthaben müssen länger reichen. Weil der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge (BVG) aber seit Jahren unverändert ist, geht die Rechnung nicht mehr auf und es kommt immer wieder zu einer Querfinanzierung von Jung zu Alt. Dies entspricht nicht der Idee des Vorsorgesystem der Schweiz, welches auf drei Säulen beruht. Es gibt die staatliche Säule (AHV/IV), die berufliche Säule (Berufliche Vorsorge BVG) und die private Vorsorge (3a/3b).
Die AHV ist eine klassische Sozialversicherung, in welche Erwerbstätige einzahlen. Wer mehr verdient, zahlt mehr ein. Man bekommt aber im Alter nicht zwingend mehr, da eine AHV-Maximalrente festgelegt ist. Besserverdienende finanzieren dank diesem System in der 1. Säule die Renten der Geringverdienenden. Im letzten Jahr entschied das Stimmvolk das Rentenalter in der AHV für Frauen und Männer auf 65 festzulegen. Somit sind Männer und Frauen bezüglich Rentenalter gleichgestellt. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen zahlen die Frauen 33 Prozent und die Männer 67 Prozent der Prämien in den AHV-Topf. Auf der anderen Seite beziehen Frauen 57 Prozent der Leistungen, die Männer 43 Prozent. Das gemeinsame Rentenalter schafft also keine Ungleichheiten zwischen Mann und Frau.
Die 2. Säule, die beruflichen Vorsorge (BVG), ist hingegen keine Sozialversicherung. Im BVG spart jeder und jede für sich selbst. Je höher das Einkommen, desto mehr Kapital wird angespart. Die geringere Erwerbstätigkeit von Frauen wirkt sich daher im BVG negativ auf das Alterskapital aus. In der aktuellen politischen Debatte zur Reform des BVG wird aktuell in Bundesbern darüber gestritten, wie Frauen höheren Renten erhalten sollen. Insbesondere tiefere Einkommen sollen versicherbar werden, damit Teilzeit Pensen besser abgedeckt sind. Der Punkt ist aber umstritten. Es fliesst zwar mehr Geld ins Alterskapital, aber den Arbeitnehmenden bleibt unterm dem Strich weniger Geld im Hier und Jetzt. Zudem verteuert es die Arbeit, weil die Arbeitgeber bereits bei tiefen Einkommen Beiträge ins BVG zahlen müssten.
Das grundsätzliche Problem tiefer Frauenrenten löst man damit nicht unbedingt. Das Problem sind auch weniger die Löhne der Frauen, als die Wahl des Familienmodells. Während ledige Frauen heute sogar eine leicht höhere Rente als ledige Männern erhalten, sieht dies bei verheirateten Frauen mit Kindern anders aus.
Meist kümmern sich die Frauen um die Kindererziehung und arbeiten in diesen Jahren gar nicht oder nur in sehr kleinen Pensen. Zudem halten Frauen bei der Rückkehr in ihren Beruf mit der Karriereentwicklung nicht stand, weil die Kinderjahre meist verpasste Berufsjahre sind. Dies führt auch dazu, dass sie aufgrund der Absenz im Arbeitsmarkt auch oft weniger verdienen.
Frauen sollten deshalb nicht auf Lösungen aus der Politik warten, um ihre persönliche Altersvorsorge zu verbessern. Die Politik kann fehlende Einzahlungen ins Sparkapital des BVG nicht wett machen. Frauen müssen sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Aber nicht nur die Frauen sind gefordert, auch die Ehemänner können ihren Beitrag leisten.
Das Familienleben sollte so organisiert sein, dass auch die Frau in einem grösstmöglichen Pensum weiter arbeiten kann. Denn jeder einbezahlte Franken in ins BVG wird mit zusätzlichen Arbeitgeber-Beiträgen zum eigenen Alterskapital hinzugespart. Während eines Arbeitslebens ist der Umwandlungssatz nicht vorhersehbar. Man kann aber die Höhe des angesparten Kapitals beeinflussen. Wer sich entscheidet nur wenig zu arbeiten, wenn die Kinder noch im Haus sind, aber dennoch über den Arbeitgeber in der 2. Säule versichert ist, hat die Möglichkeit freiwillig Beiträge in die 2. Säule einzuzahlen.
Auf jeden Fall sollte unbedingt in die 3. Säule, die private Vorsorge, einbezahlt werden. Insbesondere, wenn ein Erwerbseinkommen vorhanden ist, welches jedoch so tief ist, dass keine BVG-Beträge verlangt werden. Dann wären Einzahlungen in die Säule 3a trotzdem möglich (20% des Nettolohnes). Dieser Betrag kann beim steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Hier stehen auch die Ehemänner in der Pflicht, nicht nur an ihre, sondern auch an die private Vorsorge der Frauen zu denken. Wenn Männer während dieser Phase ihr Pensum aufrechterhalten, sollten im Haushaltsbudget auch regelmässige Einzahlungen in die 3. Säule von Mann und Frau berücksichtigt werden. Entscheidet man sich, gar nicht zu arbeiten bis der Nachwuchs aus dem Haus ist, sollte nach Möglichkeit anderweitig Geld angelegt werden.