Viele Hypothekenanbieter berechnen aktuell keine Bearbeitungsgebühr beim Abschluss der ersten Hypothek, dies, obwohl entsprechende Gebühren von den Anbietern vorgesehen wären.
Eine grössere Sanierung oder der Umbau eines Hauses kann ein komplexes Unterfangen darstellen. Hier lohnt es sich, bereits zu Beginn Fachleute aus der Architektur, Planung oder Bauunternehmung ins Boot zu holen. Gerade wenn Sie in einem älteren Haus wohnen, sollten Sie sich bewusst sein, dass es für den langfristigen Werterhalt wichtig ist, die Liegen-schaft bezüglich Technik, Energieeffizienz und Ausbaustandard auf der Höhe der Zeit zu halten. Unser Partner Offerten.ch kann Sie bei der Suche nach einem verlässlichen Handwerker unterstützen.
– Baubewilligungskosten
– Schnurgerüstabnahme
– Schuldbrieferrichtung
– Handänderungskosten
– Anschlussgebühren für Kanalisation,
Wasser, Elektro, TV
– Kantonale Gebäudeversicherung
– Bauwasser, Baustrom
– Geometerkosten, Gebäudeeinmessung
– Baureinigung
– Bauversicherungen
– Umzug
Wie kann ich die Bonität des Architekten oder des Bauunternehmens prüfen?
Eine kurze Recherche im Internet mit Erfahrungsberichten von Kundinnen und Kunden kann bereits ein erstes Bild geben. Lassen Sie sich zudem Referenzobjekte zeigen. Allenfalls kann man so bei den Eigentümern gleich auch nach der persönlichen Erfahrung fragen.
Welche zusätzlichen Kosten und Gebühren kommen beim Hausbau auf mich zu?
Die sogenannten Baunebenkosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen und können 15 bis 20 Prozent des Baupreises ausmachen. Es lohnt sich daher, diese Kosten einzukalkulieren. Zu den Baunebenkosten zählen zum Beispiel: Notariatskosten, Eintrag im Grundbuch, Vermessungsarbeiten, Baugenehmigungen oder anderes (siehe Infobox). Ihre Bank hilft Ihnen, diese Kosten zu kalkulieren, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Leider nein. Es lohnt sich aber, im Vorfeld diese Kosten bei der Gemeinde oder dem Energieunternehmen abzuklären.
Es ist sehr ratsam, ganz grundsätzlich Reserven einzuplanen. Es gibt verschiedene Gründe, warum beim Bauen höhere Kosten als geplant auftreten können. Beispielsweise sind dies: Baugrundgutachten, Preiserhöhungen von Rohstoffen, Veränderungen am Projekt nach Baubeginn oder längere Zinsdoppelbelastung wegen Bauverzögerungen.
Auf Baustellen wird leider immer wieder Material gestohlen. Das geht von Kleingeräten, Badezimmerarmaturen, Rohmaterial über Treibstoff bis hin zu kleinen Baggern. Folgende Massnahmen erschweren Baustellen-Dieben das Handwerk:
– Waren und Material in Container
einschliessen
– Licht oder Bewegungsmelder auf
dem Areal installieren
– Nachbarn sensibilisieren
– Zu- und Wegfahrt absperren
– Videoüberwachung (nur ausserhalb
der Arbeitszeiten möglich)
Ja, Zinsen können grundsätzlich fixiert werden. Die Angebote unterscheiden sich jedoch je nach Anbieter. Bei Baloise bietet das Modul «Vorzeitige Zinssatzfixierung» diese Möglichkeit. Damit können Sie Ihre Wunschlaufzeit bis zu 18 Monaten im Voraus fixieren und sichern sich so vor Überraschungen ab und haben Finanzierungssicherheit.
Grundsätzlich müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises selbst bezahlt werden. 10 Pro-zent dieser Eigenmittel müssen als Kontogut-haben oder als 3.-Säulen-Gelder zur Verfügung stehen, sogenannte harte Eigenmittel. Eigene Arbeitsleistungen werden als Teil der Eigen-mittel zwar berücksichtigt, gelten jedoch nicht als harte Eigenmittel, ebenso wenig wie Geld, das aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) stammt, oder rückzahlbare Darlehen von Dritten. Vorsicht: Denken Sie auch an die Kosten fürs Material, das bezogen und bezahlt wer-den muss. Als Eigenleistung zählt nur die effektive Arbeitsleistung. Die Eigenleistungen sollten in einem Kostenvoranschlag des Architekten entsprechend ausgewiesen wer-den (Umfang der Arbeiten, Arbeitsqualifikation u.a.).
Mit der Prüfung und der Bauabnahme gehen das Bauwerk und die damit verbundenen Risiken an die Käuferin oder den Käufer über. Zum Zeitpunkt der Bauabnahme wird oft auch die Schlusszahlung fällig. In diesem Moment beginnen die Garantie- und Gewähr-leistungsfristen. Bei der Übernahme wird ein Bauabnahmeprotokoll erstellt, in welchem allfällige Mängel sorgfältig aufgenommen werden. Hier lohnt sich der Zuzug einer versierten Fachperson. Unabhängige Bauherren-beratungen findet man zum Beispiel unter kub.ch.
Treten Baumängel auf, sind diese unverzüglich schriftlich dem Bauunternehmen zu melden. Als Bauherr sind Sie in der Pflicht, diesen Mangel zu dokumentieren, zu melden und zu beweisen. Es lohnt sich hierbei, sehr akribisch vorzugehen und jegliche Art von Mangel zu rügen ‒ auch wenn der Mangel nicht zwingend behoben werden muss wie etwa ein leicht sichtbarer Pinselstrich an einer Wand. Nur mit einer vollständigen Mängelliste können Sie als Bauherr eine Nachbesserung oder einen Preis-erlass einfordern. Auch hier kann ein Baufach-mann unterstützend zur Seite stehen.
Unbedingt. Eine Bauzeitversicherung deckt das Risiko von Feueroder Elementarschäden während der Bauphase und ist in gewissen Kantonen sogar obligatorisch. Die Bauwesenversicherung deckt Risiken beim Bau, wenn etwa eine frisch betonierte Decke einstürzt oder Material von der Baustelle gestohlen wird (vgl. Grafik zu den häufigsten Schäden im Bereich Bauwesenversicherung). Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtansprüche, wenn zum Beispiel eine Passantin durch einen herunterfallenden Ziegelstein von der Baustelle verletzt wird. Als Bauherr können Sie dafür haftbar gemacht werden.
Dieser Artikel ist erstmals erschienen in: Magazin "traumhaus" am 22.06.2023.